Allgemeine Geschäftsbedingungen
ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern, Schlüsselfeld.
Teil 1: Bedingungen für Einzel- und Gruppenteilnehmer/ Firmenkunden
1. Teilnahmebedingungen
1.1. Teilnahmeberechtigung
Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Trainingsgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Trainingsform berechtigender Gutschein spätestens zum Trainingsbeginnn vorgelegt wurde.
1.2. Gültiger Führerschein
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der ADAC Nordbayern e.V. kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen des „Begleiteten Fahrens mit 17 Jahre“ dürfen nur gemeinsam mit der jeweils berechtigten Person als Begleiter am Training teilnehmen.
1.3. Eigenes Fahrzeug/Mietfahrzeug
Für unsere Veranstaltungen nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Eigentümer mit dem Teilnehmer nicht identisch, legt der Fahrer auf Verlangen eine Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers zur Teilnahme an der Veranstaltung vor. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch den ADAC Nordbayern e.V. findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Auf Wunsch und nach vorheriger Anmeldung werden den Teilnehmern auch Fahrzeuge zur Verfügung gestellt (siehe Ziffer 4.).
1.4. Zu beachtende Vorschriften
Auf dem gesamten Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern gelten insbesondere die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle anderen verkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen. Ohne Erlaubnis des Trainers darf die Fahrbahn nicht betreten werden. Die geltende Platz- und Betriebsordnung für den Veranstaltungsort ist zu beachten.
1.5. Verhalten
Der Teilnehmer hat sich während der Veranstaltungen im Fahrsicherheitszentrum diszipliniert zu verhalten.
Alle Wege und Strecken auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern sind mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Aufmerksamkeit zu befahren. Insbesondere sind die Anweisungen der Trainer zu befolgen.
1.6. Alkohol- und Drogenverbot
Der Teilnehmer verpflichtet sich, während fahraktiver Veranstaltungen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln sowie Medikamenten, welche das Fahrvermögen beeinflussen, zu stehen.
1.7. Rauchverbot
Im Gebäude sowie in den Modulcontainern ist das Rauchen nicht gestattet.
1.8. Winterreifen
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit geeigneter Bereifung (Winterreifen) benutzt werden.
1.9. Gurtpflicht
Während der praktischen Teile der Veranstaltungen besteht Gurtpflicht. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
1.10. Motorradschutzbekleidung
Teilnehmer von Motorradveranstaltungen verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung sowie möglichst einen Integralhelm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.
1.11. Mitnahme von Begleitpersonen
Begleitpersonen sind ab 12 Jahren zugelassen und können für 30 € pro Person/pro Tag mitfahren, männliche Begleitpersonen sind bei Frauenkursen nicht erlaubt. Begleitpersonen dürfen keine Übungen fahren. Teilnehmer im „Begleiteten Fahren mit 17 “ müssen eine berechtigte Begleitperson bei Anmeldung benennen.
1.12. Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
2. Vertragsabschluss
2.1. Mit der Anmeldung wird dem ADAC Nordbayern e.V. der Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich (auch elektronisch), mündlich oder fernmündlich sowie über das Internet erfolgen. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den ADAC Nordbayern e.V., die keiner bestimmten Form bedarf, zustande. Bei Vertragsabschluss oder unmittelbar danach erhält der Anmeldende eine schriftliche Bestätigung.
2.3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat der ADAC Nordbayern e.V. das Angebot nicht angenommen, sondern bietet dem Anmeldenden den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An das Angebot ist der ADAC Nordbayern e.V. zehn Tage gebunden. Stimmt der Anmeldende innerhalb dieser Zeit dem Angebot nicht zu, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
3. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot. Es gilt die vom ADAC Nordbayern e.V. durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung erfolgen, bei kurzfristigeren Buchungen sofort nach Rechnungsstellung.
Eine Ratenzahlung ist nicht möglich. Bei fehlender oder nicht termingerechter Zahlung ist der ADAC Nordbayern e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Brutto-Rechnungsbetrages, max. 60 €, zu verlangen.
Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Zahlung durch Kreditkarte gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunternehmen werden dem Teilnehmer die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Nordbayern e.V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € in Rechnung gestellt.
Ab einem Buchungswert von mehr als 10.000,- EUR inkl. MwSt. gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 40% der Gesamtsumme sind als 1. Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der
Buchungsbestätigung fällig.
- 40% der Gesamtsumme sind als 2. Anzahlung spätestens einen Tag vor Veranstaltungsbeginn eingehend auf
das in der Buchungsbestätigung genannte Konto fällig.
- 20% der Gesamtsumme zzgl. eventuell anfallender Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach
der Veranstaltung mit 14 Tagen Zahlungsziel in Rechnung gestellt.
4. Trainingsfahrzeuge
Trainingsfahrzeuge zur Nutzung durch den Teilnehmer können vom ADAC Nordbayern e.V. nach rechtzeitiger Voranmeldung soweit verfügbar gegen zusätzliche Vergütung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall gelten hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge gesonderte Bedingungen, die dem Teilnehmer zusätzlich ausgehändigt werden.
5. Versicherungsschutz
5.1. Eigene Fahrzeuge des Teilnehmers
Für eigene Trainingsveranstaltungen des ADAC Nordbayern e.V. auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern, Schlüsselfeld besteht für teilnehmende Fahrzeuge kein Versicherungsschutz.
Es besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer nachrangigen (=subsidiären) Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und Fahrzeug- Vollkaskoversicherung (die Versicherung gilt nur für den Fall, dass die vom Teilnehmer ansonsten abgeschlossenen Versicherungen nicht leisten) bei der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG im nachfolgend stehenden Deckungsrahmen gem. der vom ADAC Nordbayern e.V. veröffentlichten Preisliste. Diese Versicherung gilt nur nach ausdrücklicher Buchung vor dem Trainingsbeginn als Zusatzleistung zu nachfolgenden Bedingungen. Eine nachträgliche Anmeldung der Versicherung nach Beginn der ersten Übung ist nicht möglich und kann nicht berücksichtigt werden.
Fahrzeugkategrie | KH-Deckung | VK-SB in EUR | TK-SB in EUR |
|---|---|---|---|
PKW und Wohnmobile (bis 150.000,00 EUR Wert) | 100 Mio. | 500,00 | 500,00 |
Lieferwagen (bis 1,0 t Nutzlast) | 100 Mio. | 1.000,00 | 1.000,00 |
LKW (bis 3,5 t Nutzlast) | 100 Mio. | 1.000,00 | 1.000,00 |
Anhänger und Wohnwagenanhänger (incl. Zugfahrzeug) | 100 Mio. | 500,00 | 500,00 |
Alle anderen Nutzfahrzeuge | 100 Mio. | 10.000,00 | 10.000,00 |
Motorräder bis 50.000,00 EUR Wert (Kasko ab 01.03.2010) | 100 Mio. | 1.000,00 | 1.000,00 |
Reifenschäden sind von der Versicherung lt. § 12 AKB ausgeschlossen.
a) Der Versicherungsschutz erlischt, wenn den Anweisungen der Trainer (Instruktoren) nicht Folge geleistet wird. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung der vorgegebenen Übungs- und Rückfahrgeschwindigkeiten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
b) Schadensfälle sind unmittelbar am Veranstaltungstag vor Verlassen des Geländes dem Trainer zu melden und schriftlich anzuzeigen; spätere Schadensmeldungen werden nicht als Schadensfälle akzeptiert.
c) Versichert sind alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der gefahrenen Übung auf der Übungsfläche stehenden Ereignisse. Fahrten außerhalb der vom Trainer angewiesenen Übung sowie die Wege von und zu den einzelnen Trainingseinheiten sowie sonstige Fahrten, z.B. auf der Rückfahrtstrecke oder zum Mittagessen, unterliegen dem allgemeinen Risiko des Straßenverkehrs und sind somit nicht von oben aufgeführtem Versicherungsschutz umfasst. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft auf dem Trainingsgelände und endet mit dem Verlassen des Trainingsgeländes.
5.2. Trainingsfahrzeuge (gem. Ziff. 4)
Hier gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die vom Halter/Betreiber auszuhändigenden Bedingungen.
6. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden
Vor Beginn der Veranstaltung kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim ADAC Nordbayern e.V. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist ohne Stornokosten jederzeit möglich. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Training oder nicht rechtzeitiger Stornierung entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Trainingsgebühr.
Bei einer Stornierung kann der ADAC Nordbayern e.V. folgende Stornogebühren berechnen:
6.1. Einzelteilnehmer
Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin 20% des Trainingspreises als Stornogebühr.
Stornierung ab 7 Tage vor Veranstaltungstermin 100% des Trainingspreises als Stornogebühr.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer oder gar kein Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.
Gutscheine des ADAC Nordbayern e.V. können nur vom Käufer storniert werden. Hierfür wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10 % des Gutscheinwertes erhoben.
6.2. Firmen- und Gruppenbuchung
Stornierung ab dem 90. bis zum 61. Tag vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Preises als Stornogebühr.
Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung 80% des vereinbarten Preises als Stornogebühr.
Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Preises als Stornogebühr.
Dem Buchenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer oder gar kein Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.
7. Veranstaltungsabsage / -verlegung und Kündigung durch das FSZ Nordbayern
7.1. Veranstaltungsabsage/-verlegung
Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei weniger als 6 Teilnehmern oder bei extremen Witterungsverhältnissen, Veranstaltungen abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Bei Absage erstattet der ADAC Nordbayern e.V. die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o. g. Gründen kann der ADAC Nordbayern e.V. für bereits erbrachte Trainingsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises in Rechnung stellen.
7.2. Kündigung durch den ADAC Nordbayern e.V.
Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von Veranstaltungen auszuschließen:
a) Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainer (Instruktoren) oder die verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
b) Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
c) Bei Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung oder Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Trainingsgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
8. Leistungsstörungen
Der ADAC Nordbayern e.V. verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen. Wir haften für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt.
9. Haftung für Personen- und Sachschäden
9.1. Risiko
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei allen Veranstaltungen, insbesondere dem Fahrsicherheitstraining, um Veranstaltungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen inkl. der Fahrsicherheitstrainings erfolgt daher auf eigenes Risiko.
9.2. Haftung
Gegenstand ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters von Fahrsicherheitstrainings im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch den ADAC Nordbayern e.V. oder die jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt Folgendes:
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt, bei sonstigen Schäden, die nicht auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind, jedoch ausgeschlossen.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
Die Versicherungssummen seitens des Veranstalters sind je Versicherungsfallbeschränkt auf:
- 10.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden, max. 5.000.000,00 € pro Person
- 100.000,00 € für Vermögensschäden
10. Fotos und Filmmaterial
Die Teilnehmer und Kunden erklären ihr Einverständnis, dass der ADAC Nordbayern e.V. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der ADAC Nordbayern e.V. ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken in Katalogen, Werbebroschüren, Faltblättern, im Internet oder ähnlichen Publikationen zu verwenden. Den Teilnehmern stehen Ansprüche wegen der Aufzeichnung und deren Verwertung nicht zu.
11. Datenschutz
Der ADAC Nordbayern e.V. ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung zu erheben und innerhalb der ADAC-Organisation zu verarbeiten, ggfs. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen ADAC-Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit den Angeboten zum ADAC Fahrsicherheitstraining gespeichert werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.
12. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
12.1. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
ADAC Nordbayern e.V., Fahrsicherheitszentrum, ADAC-Nordbayern-Straße 1, 96132 Schlüsselfeld
Telefax: 09552 93080-69
E-Mail: fsz(at)nby.adac.de
12.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
12.3. Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung
13. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag, insbesondere bezüglich des Abschlusses, der Durchführung und der Beendigung, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg. Ein etwaiger ausschließlicher, gesetzlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
14. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollten Vertragsbestimmungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags insgesamt nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Teil 2: Ergänzende Bedingungen für Fremdveranstaltungen, -Vermietungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den unter Teil I genannten Bedingungen, wenn das Gelände und/oder Gebäude des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern oder Teile davon von Fremdveranstaltern genutzt oder gemietet wird.
2. Preise und Leistungen
2.1. Grundlage für die vertraglichen Leistungen ist die vom Kunden unterschriebene Buchungsbestätigung.
Die Leistungen des ADAC Nordbayern e.V. umfassen nur bauseits vorrätige und vorhandene technische Leistungen, wie z.B. Strom, Modulgrößen und Anschlussstellen.
2.2. Bei der Buchung herangezogene Prospekte Dritter wie z.B. Orts- oder Hotelprospekte sowie Informationen von Kooperationspartnern haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.
2.3. Fremdleistungen berechnet der ADAC Nordbayern e.V. nach Vorlage der Originalrechnung zzgl. einer Handling-Fee in Höhe von 15%.
3. Versicherungsschutz
Der Veranstalter (= Kunde) muss gegenüber dem ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern bis spätestens
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den schriftlichen Nachweis erbringen, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.
Der Veranstalter hat sich und alle Personen, die an der Veranstaltung teilnehmen, wegen seiner und ihrer gesetzlichen Haftpflicht für Schäden in ausreichendem Maße zu versichern. Der Veranstalter haftet für auf dem Gelände oder im Gebäude dem ADAC Nordbayern e.V. verursachten Schäden in voller Höhe.
4. Haftung für Personen- und Sachschäden
Der Mieter haftet dem ADAC Nordbayern e.V. gegenüber für durch den Kunden oder deren Veranstaltungsteilnehmer verschuldete Sach- oder Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig von der Pflicht zum Schadensersatz hat der Mieter Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und dem Kunden die hieraus entstehenden Kosten zur Erstattung aufzugeben. Ansprüche des ADAC Nordbayern e.V. gegen den Veranstalter/Mieter verjähren ein Jahr nach Beendigung der Veranstaltung.
5. Leistungsstörungen
5.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der ADAC Nordbayern e.V. benennt für jede Veranstaltung eine „Beauftragte Person“. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dieser beauftragten Person zur Kenntnis zu geben. Das ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern wird für Abhilfe sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Der Kunde kann eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung ihrer schriftlichen Beschwerde vom Beauftragten verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen hat der Beauftragte nicht.
5.2. Der ADAC Nordbayern e.V. ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistung ausgewiesen sind. Insofern leistet der ADAC Nordbayern e.V. keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines Beauftragten an solchen Veranstaltungen.
5.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann vom Kunden eine entsprechende Herabsetzung des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises verlangen (Minderung), sofern der Kunde den Mangel unverzüglich angezeigt hat.
6. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden/Kunden
6.1. Bei Stornierung durch den Kunden werden folgende Gebühren fällig:
- Stornierung ab dem 90. bis zum 61. Tag vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Preises als
Stornogebühr.
- Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung 80% des vereinbarten Preises als
Stornogebühr.
- Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung 100% des vereinbarten Preises als Stornogebühr.
6.2. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Nordbayern e.V. sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder wesentlich geringerer Schaden entstanden, als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen.
6.3. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim ADAC Nordbayern e.V. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Für die Berechnung der Stornogebühr ist ausschlaggebend der Termin des ersten Veranstaltungs-Tages um 00:00 Uhr.
6.4. Erscheint der Veranstalter/Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, wird- mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt - die gesamte Summe gemäß Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt.
6.5. Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, behält der ADAC Nordbayern e.V. den Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.
6.6. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung wird keine Stornogebühr fällig, es sei denn, die Leistung sollte innerhalb dieser Frist erfolgen.
6.7. Die ADAC Nordbayern e.V. behält sich das Recht einer Terminverlegung aus zwingenden Gründen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vor.
7. Haftungsfreistellung des ADAC Nordbayern e.V.
7.1 Bei Fremdveranstaltungen/Vermietungen geht der ADAC Nordbayern e.V. kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist somit frei von jeder Haftung aus der Geschäftsbeziehung von Fremdveranstalter und Teilnehmer. Der ADAC Nordbayern e.V. instruiert den Kunden ausführlich hinsichtlich der Benutzung der Trainingsanlage. Der Kunde stellt den ADAC Nordbayern e.V. frei von allen Ansprüchen, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung gegen den ADAC Nordbayern e.V. geltend machen. Der ADAC Nordbayern e.V. haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder dessen Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen.
7.2 Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmer. Der Kunde verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, die vorher schriftlich auf ihre eventuell zustehenden Schadenersatzansprüche gegenüber der ADAC Nordbayern e.V. als Eigentümer des Grundstücks, der baulichen Anlagen und der Einrichtungen und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben. Ebenso verzichtet der Kunde selbst sowie seine Erfüllungsgehilfen auf ihm eventuell zustehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem ADAC Nordbayern e.V. Der Kunde wird hiermit ermächtigt und
verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für den ADAC Nordbayern e.V. schriftlich anzunehmen.
8. Verwendung des ADAC-Logos und der ADAC Marken
Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e. V., des ADAC Nordbayern e.V. oder des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern bedarf jeweils vorher der Vorlage beim ADAC Nordbayern e.V. und dessen schriftlicher Genehmigung.
9. Hospitality
Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Kunden durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit dem ADAC Nordbayern e.V. abzustimmen.
10. Verhalten bei Unfällen
Der Kunde hat bei Unfällen die Veranstaltung sofort zu unterbrechen und die Organisatoren des ADAC Nordbayern e.V. zu verständigen. Der Kunde hat dem ADAC Nordbayern e.V. selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie die Versicherungsdaten der beteiligten Personen und Zeugen enthalten. Der ADAC Nordbayern e.V. behält sich das Recht vor, nach einem Unfall die Veranstaltung sofort abzubrechen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
Ein Anspruch des Kunden auf einen finanziellen Ausgleich für die ausgefallene Zeit besteht nicht.
11. Sonstige Bedingungen
11.1 Den Anweisungen der Erfüllungsgehilfen des ADAC Nordbayern e.V. ist in jedem Fall Folge zu leisten.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle innerhalb des Geländes der ADAC Nordbayern e.V. geplanten Veranstaltungsteile rechtzeitig vor der Veranstaltung mit den Organisatoren des ADAC Fahrsicherheitszentrums abzustimmen. Der Auf- oder Abbau von Übungen oder Stationen ist im Vorfeld mit dem ADAC Fahrsicherheitszentrum Nordbayern abzustimmen. Die Nutzung außerhalb der angemieteten Flächen ist nicht gestattet.
11.3 Von der Ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Kunde die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen des ADAC Nordbayern e.V. Während dieser Zeit übernimmt der ADAC Nordbayerne.V. für Ereignisse auf oder an der Strecke sowie für den Zustand der Fahrstrecke oder der dazugehörigen Einrichtungen keine Haftung. Für das Räumen der Strecke ist allein der Kunde verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen von Haupt- und Nebentoren sowie Türen und Fenster vor und nach der Veranstaltung (sofern nötig). Bei Benutzung weiterer Anlagen des ADAC Nordbayern e.V. ist der Kunde grundsätzlich für diese Anlagen verantwortlich.
11.4 Die genutzten Strecken und Räume sind bis spätestens 2 Stunden nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung aufgeräumt, d. h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die angemieteten Strecken und Räume sind besenrein zu verlassen. Bei Missachtung dieser Regelung werden im Nachhinein anfallende Reinigungskosten dem Kunden ohne weitere Ankündigung in Rechnung gestellt.
11.5 Die Catering-Rechte liegen bei der Verwaltungsgesellschaft Schloss Reichmannsdorf mbH. Anfragen zum Thema Catering sind zu richten an:
Verwaltungsgesellschaft Schloss Reichmannsdorf mbH
Schlosshof 4
96132 Schlüsselfeld
Tel.: 09546 92240
11.6 Jeglicher Verkauf von Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrum ohne vorherige Genehmigung durch den ADAC Nordbayern e.V. ist nicht gestattet.
11.7 Der Veranstalter hat für ausreichend Sicherungspersonal zu sorgen, um einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Trainings und/oder Veranstaltungen zu gewährleisten.
11.8 Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern sind ohne Aufforderung nach Abschluss der Veranstaltung abzugeben. Kommen Schlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht zurückgegeben, werden dem Veranstalter (= Kunde) die anfallenden Kosten, die durch den Schlüsselverlust entstehen, in Rechnung gestellt.
11.9 Der ADAC Nordbayern e.V. hat das Hausrecht in allen Mieträumen und auf der gesamten Anlage. Der ADAC Nordbayern e.V. bzw. seinen Erfüllungsgehilfen ist jederzeit Zutritt zu den Veranstaltungen und Mieträume zu gewähren.
12. Umweltschutz
12.1 Der Rundkurs/Handlingstrecke des ADAC Fahrsicherheitszentrums Nordbayern darf gleichzeitig von maximal 8 Motorrädern oder maximal 8 Pkws befahren werden.
Das Vorbeifahrgeräusch aller auf dem ADAC Fahrsicherheitszentrum fahrende Fahrzeuge unter Volllast darf die Lärmgrenze von 92 dB nicht überschreiten.
12.2 Zusätzlich zu einer permanenten Lärmmessanlage setzt der ADAC Nordbayern e.V. auch Mitarbeiter für mobile Lärmmessungen ein. Die im Tagesverlauf gemessene Lautstärke muss innerhalb der vorgegebenen Grenzen bleiben. Die aktuellen Werte werden laufend von Mitarbeitern des ADAC Nordbayern e.V. überprüft. Bei Überschreiten der zulässigen Werte hat der Veranstalter unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.
Im Wiederholungsfall muss die Veranstaltung unverzüglich beendet werden. Der Kunde hat dabei keinen Anspruch auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.
12.3 Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
12.4 Alle Fahrzeuge müssen technisch in Ordnung sein und dürfen keinen Öl- oder Flüssigkeitsverlust aufweisen. Die Fahrzeuge müssen dem Straßenverkehr entsprechend zugelassen und vollständig den zulassungs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.
12.5 Im Falle der Nichteinhaltung der o. a. Bestimmungen (z.B. Überschreitung der Lärmgrenze, zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) ist dem Verursacher durch Anzeigen des Kunden sein Fehlverhalten zu signalisieren. Der Verursacher muss daraufhin sofort die Strecke verlassen und sich umgehend beim Veranstalter melden. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen wird die Veranstaltung durch den Vermieter unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.
13. Motorsportliche Aktivitäten
Für motorsportliche Aktivitäten gelten die Bestimmungen und Grenzwerte des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB). In Bezug auf die Lärmgrenzwerte gilt Ziff. 12.1. Der Kunde ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Info-Hotline
09552 93080 - 0
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